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Das Bleichen unter Lichtbestrahlung ist eine unschädliche, effektive Art des Zähnebleichens, bei der ein spezielles Gel zur Anwendung kommt, das unter der Berstrahlung mit einer Halogenlampe aktiv wird. Der Vorgang wird unter Aufsicht des Zahnarztes durchgeführt und dauert etwa 50 Minuten. Das Zahnfleisch wird vor Beginn der Behandlung abgedeckt. Draufhin wird auf die Zähne ein spezielles bleichendes Gel aufgetragen, das Wasserstoffsuperoxyd enthält, welches unter den Strahlen der Halogenlampe aktiv wird. Unter Einfluss des Lichts löst sich aus dem Gel Sauerstoff, der durch den Zahnschmelz in das Dentin eindringt und die dunklen Pigmente im Zahn in farblose Teile auflöst. Auf diese Art erhält der Zahnschmelz eine hellere Farbe. Je nach Struktur des Zahnschmelzes und des gewünschten Ergebnisses wird das Gel während der Behandlung drei bis fünf Mal aufgetragen. Am Schluss der Behandlung werden die Zähne fluoridiert, um das fehlende Fluor zu ersetzen und die Zähne unempfindlicher zu machen. Patienten mit besonders empfindlichen Zähnen wird ein Mittel zur häuslichen Anwendung empfohlen, das die Empfindlichkeit mindert und den Zahnschmelz stärkt. Diese Behandlung ist völlig unschädlich, wenn die Anweisungen des Zahnarztes sorgsam befolgt werden. Das Bleichen der Zähne soll nach Anraten der Zahnärzte auf diese Art nicht häufiger als ein Mal pro Halbjahr vorgenommen werden. Das sollten Sie wissen, bevor Sie Ihre Zähne unter Lichtbestrahlung bleichen lassen: · Durch Zahnbeläge kann die bleichende Kraft des Gels auf den Zahnschmelz ungleichmäßig einwirken, deshalb wird der Zahnarzt, wenn nötig, Ihnen vor dem Bleichen eine professionelle Zahnreinigung empfehlen. · Der Zahnarzt wird vor dem Bleichen den Zustand Ihrer Zähne begutachten, weil vor dem Bleichen eventuelle Karies beseitigt werden sollte. · Füllungen und Kronen lassen sich nicht aufhellen, deshalb ist die einzige Möglichkeit, alle Zähne gleichmäßig aufzuhellen, Füllungen und Kronen zu ersetzen. Wenn Sie also Ihre Zähne bleichen lassen möchten, aber in den Frontzähnen Füllungen oder Kronen haben, sollten zuerst Ihre Zähne gebleicht werden. Wenn sich danach herausstellt, dass der Farbton der Füllung oder Krone stark abweicht, können diese ersetzt werden, wobei der Farbton angepasst werden kann. Bleichen von Zähnen unter Lichtbestrahlung wird nicht vorgenommen bei · Kindern unter 18 Jahren, · Schwangeren und stillenden Müttern, · Patienten mit schweren Zahnfleischerkrankungen oder mit Zahnfleischerosion. |
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